1.2 Nicht einzutreten ist auf die Beschwerde insoweit, als der Beschwerdeführer beschwerdeweise seinen Hypothekarzins thematisiert und geltend macht, die mit E-Mail vom 10. November 2016 angemahnte Nachzahlung von Fr. 369.-- sei ungebührlich 12 Act. 1 13 Act. 5 14 Act. 8 15 Act. 11 16 Act. 14