Seite 3 den geschuldeten Betrag auszuzahlen und sämtliche im rechtlichen Gehör [gemeint ist das E-Mail vom 3. Juli 2016] verlangten und verweigerten Beträge zu überweisen.5 B.2 Mit E-Mail vom 30. August 2016 ersuchte das Sozialamt B___ das DGS um eine Fristverlängerung für die Stellungnahme bis 30. September 2016.6 Diese wurde ihm per E- Mail vom 1. September 2016 vom DGS gewährt.7