A.3 A___ nahm mit Mail vom 3. Juli 2016 hierzu Stellung und machte geltend, er habe vom Grundbedarf Februar 2016 Anspruch auf Fr. 755.-- und von der Haushaltsversicherung Anspruch auf Fr. 104.20. Weiter rügte er, dass ihm für die Assekuranz Versicherung nur der Betrag von Fr. 123.20 anstelle von Fr. 492.65 überwiesen worden sei. Die fehlenden Unterlagen werde er nachreichen, wenn er wieder in E___ sei. Im Übrigen bitte er den Monat April 2016 der angehängten AHV-Beitragsrechnung zu verarbeiten.3