Hinsichtlich der Zahnarztkosten wurde festgehalten, dass der Gemeinderat B___ als zuständige Sozialhilfekommission über die Übernahme der Kosten entscheiden werde. Sodann wurde ihm, da A___ telefonisch den Erhalt der AHV-Rente seit 1. Mai 2016 mitgeteilt habe, das rechtliche Gehör im Zusammenhang mit der Einstellung der Sozialhilfe per 30. April 2016 gewährt.2