2 Abs. 2 festgehalten, dass die Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizkosten, Kaminfeger und die Prämie für die kantonale Gebäudeversicherung während der Dauer der Unterstützung und nach Vorlage der entsprechenden Rechnung durch das Sozialamt übernommen werden. Dabei werden die an C___ ausbezahlten Nebenkosten in Abzug gebracht. In Ziff. 8 wurde beschlossen, dass ausserordentliche Kosten wie z.B. Zahnarztkosten nur nach Einreichung Seite 2 eines Kostenvoranschlages sowie vorgängiger Zustimmung durch das Sozialamt B___ übernommen werden.1