c) der Vorinstanz: Die Beschwerde von A___ sei vollumfänglich abzuweisen. Sachverhalt A. A.1 Am 6. April 2016 fällte der Gemeinderat B___ einen Beschluss in Sachen Wiederaufnahme wirtschaftlicher Sozialhilfe. In diesem wurde in Ziffer 1 unter anderem festgehalten, dass A___ ab 5. Februar 2016 durch die Sozialhilfe unterstützt wird. Weiter wurde in Ziff. 2 Abs. 2 festgehalten, dass die Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizkosten, Kaminfeger und die Prämie für die kantonale Gebäudeversicherung während der Dauer der Unterstützung und nach Vorlage der entsprechenden Rechnung durch das Sozialamt übernommen werden.