Aus diesem Entscheid ergibt sich nämlich lediglich, dass sich die bewilligten Gebäude alle an der G___strasse befinden und diese hinsichtlich Erschliessung nicht auf die D___ angewiesen sind. Jedoch sind darin keine Ausführungen in Bezug auf die unüberbauten Grundstücke 001, 002 und 003 ersichtlich, welche unbestrittenermassen zum heutigen Zeitpunkt nicht als erschlossen gelten können.