Bei beiden Projektvarianten wäre zudem eine Stichstrasse auf der Parzelle Nr. 002 mit Wendehammer erforderlich, was ebenfalls mit beträchtlichem Baulandverschleiss und Geländeanpassungen verbunden wäre. Aufgrund der topografischen Verhältnisse sei die vorgeschlagene Variante mit Wendehämmern bautechnisch als unzweckmässig zu qualifizieren. Im Übrigen kämen die südlich geplanten Gebäude bei beiden Varianten zwischen zwei Zufahrtsstrassen zu liegen, was baulich nicht unbedingt attraktiv sei. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass beim Projekt „Anders Wohnen“ die Stichstrasse nur als „Notzufahrt“ ausgestaltet sei.