27 StR betrügen die Perimeterbeiträge der Grundeigentümer an den Neuund Ausbau von Erschliessungsstrassen 50 - 90 %. Da die geplanten neuen Werkleitungen auch weiteren, oberhalb des vorgesehenen Perimeters liegenden Parzellen dienen würden, seien auch diese in den Perimeter einzubeziehen.