Seite 14 Erschliessungsordnung Umwelt oder Orts- und Landschaftsbild oder mit ausserordentlichen Gefahren für Benützerinnen und Benützer und Nachbarschaft verbunden sind. Solche Vorhaben sind im vorliegenden Verfahren nicht aktenkundig, vielmehr können auf den Parzellen Nrn. 001, 002 und 003 derzeit nur zonenkonforme Bauten realisiert werden.