Ein Ausnützungsbonus könne nur im Rahmen eines Quartierplans gewährt werden, dessen Erlass für eine einzelne Parzelle nicht opportun sei. Gemäss dem Urteil des Obergerichts O4V 12 16 vom 29. Mai 2013 führe eine Erhöhung der Ausnützungsziffer nicht allein zu einer haushälterischen Nutzung des Bodens, wenn nicht Seite 9 gleichzeitig die übrigen Wohn- und Mischzonen geringerer Dichte und Geschosszahl in der Gemeinde B___ verkleinert würden.