002 und 003 im Gegensatz zu den von den Rekurrenten vorgelegten Projektvarianten ein Umweg von bis zu einem halben Kilometer erspart werden. Auch der Regierungsrat käme im Genehmigungsentscheid vom 19. Oktober 2004 betreffend Zonenplan B___ in Ziff. 5.6 zum Schluss, dass es sich beim Gebiet E___, Parz. Nr. 001, um ein zentrumsnahes Gebiet handle, welches für die Erschliessung der hinterliegenden Bauzone zweckmässig sei. Im Weiteren entspreche das Strassenbauprojekt der Richtplankarte Verkehr/Infrastruktur und sei aufgrund des vorgesehenen Trennsystems als sachgerecht einzustufen.