Es bestehe nur deshalb keine Rutschgefahr, solange die Parzelle Nr. 001 in ihrer natürlichen Gestalt belassen werde. Die Erstellung einer Erschliessungsstrasse habe aber erhebliche Auswirkungen auf die Hangstabilität. Damit hätten bereits die Vorvorinstanz und spätestens die Vorinstanz zur Abklärung des vollständigen Sachverhalts entsprechende Sondierbohrungen bzw. ein geologisches Gutachten anordnen müssen, um festzustellen, dass für den Bau der Erschliessungsstrasse wesentlich mehr Sicherungsmassnahmen von Nöten sein würden, als sie in der aktuellen Kostenschätzung miteinbezogen worden seien.