Die Beschwerdeführer sind als Adressaten der angefochtenen Rekursentscheide formell beschwert. Als Eigentümer der Parzelle Nr. 001, welche im Planungsperimeter liegt und über welche das geplante Teilstück zur D___ führen soll, sind sie in schutzwürdigen eigenen tatsächlichen und rechtlichen Interessen besonders berührt und daher zur Beschwerde legitimiert (Art. 59 i. V. m. Art. 32 Abs. 1 VRPG). Auf die Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten.