Seite 15 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A___, B___, C___ und D___ wird abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführer haben die Schweiz bis zum 30. September 2018 zu verlassen. 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1‘800.--, werden zu 5/6 den Beschwerdeführern auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Die Gerichtskasse wird angewiesen, den Beschwerdeführern Fr. 500.-- zurückzuerstatten.