Dabei sei der Beschwerdeführer 1 aufgefordert worden, den Nachweis zu erbringen, dass die Staaten Kosovo und Italien die Doppelbürgerschaft anerkennen würden. Daraufhin habe der Beschwerdeführer 1 lediglich eine schriftliche Bestätigung eingereicht, die eine von ihm selbst unterzeichnete Erklärung enthalten habe, wonach er italienischer Staatsangehöriger sei.