Seite 6 und die persönlichen Verhältnisse sowie den Grad der Integration der Ausländerinnen und Ausländer zu berücksichtigen haben. Nachfolgend wird separat zu prüfen sein, ob die verweigerte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers 1 und der Widerruf bzw. die verweigerte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführer 2-4 gerechtfertigt sind.