Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss der Heilung einer Gehörsverletzung jedoch bei der Auferlegung der Verfahrens- und Parteikosten Rechnung getragen werden (Urteil des Bundesgerichts 1C_233/2016 vom 20. Januar 2017 E. 6.2). 4.1 Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Begründungspflicht. Die Vorinstanz habe die Ausführungen der Rekurseingabe, wonach ein Widerruf bzw. eine Nichtverlängerung