a) der Beschwerdeführer: 1. Ziff. 1 - 5 des Rekursentscheides des Departements Inneres und Sicherheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 22. November 2017 seien aufzuheben soweit die Anträge der Beschwerdeführer durch die Vorinstanz abgewiesen wurden. 2. Die Vorinstanz bzw. das Migrationsamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden als verfügende Behörde seien anzuweisen, die Aufenthaltsbewilligung von A___, B___ und D___ zu verlängern. 3. Von einem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung von C___ sei abzusehen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.