Seite 9 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Verfahren O4V 17 3 und O4V 17 5 werden vereinigt. 2. Die Beschwerden von A___ werden abgewiesen, soweit überhaupt auf sie einzutreten ist bzw. diese nicht infolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben sind. 3. Die Rechtsverweigerungsbeschwerden von A___ gegen das Departement Gesundheit und Soziales werden abgewiesen, soweit überhaupt darauf einzutreten ist bzw. diese nicht infolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben sind. 4. Es werden keine Kosten erhoben. 5. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.