1.2 Aufgrund des engen Sachzusammenhangs werden die beiden Verfahren O3V 17 3 und O3V 17 5 vereinigt. Es erscheint sachgerecht, die beiden Beschwerden in einem einzigen Urteil zu erledigen, nachdem sich die von der Beschwerdeführerin erhobenen Vorwürfe zu einem grossen Teil überschneiden. 2. Materielles