Seite 6 aktuellen Partnerin in höchstem Masse unglaubwürdig seien, ja durch die aktuellen Ereignisse sogar widerlegt würden. Das Departement müsse davon ausgehen, dass die Aussagen der Beteiligten nur deshalb gemacht worden seien, um die Vorvorinstanz und das Departement zu täuschen und die Entscheidfindung zu beeinflussen. Deshalb sei der Rekurs von Anfang an aussichtslos gewesen, womit das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung abgewiesen werde.