Aufgrund dessen zeigte das Obergericht den Parteien mit Schreiben vom 18. Juni 2018 an, dass es in Erwägung ziehe, das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren. Nachdem sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29. Juni 2018 gegen eine Sistierung ausgesprochen hatte, wobei er u.a. geltend machte, dass er seit dem XX.XX.2018 mit D___ verheiratet sei, beschloss das Obergericht mit Verfügung vom 4. Juli 2018 das Verfahren weiterzuführen. I. Mit Schreiben vom 17. Juli 2018 und 28. August 2018 liessen sich die Vorinstanz und der Beschwerdeführer unaufgefordert vernehmen.