H. Mit Schreiben vom 13. Juni 2018 übermittelte die Vorvorinstanz dem Obergericht eine Kopie des Entscheids des Einzelrichters von Appenzell Ausserrhoden, wonach gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachts der schweren Körperverletzung begangen an seinem am XX.XX.2018 geborenen Sohn, die Untersuchungshaft angeordnet wurde. Aufgrund dessen zeigte das Obergericht den Parteien mit Schreiben vom 18. Juni 2018 an, dass es in Erwägung ziehe, das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren.