5. Zustellung an die Beschwerdeführer über deren Anwalt, die Vorinstanz, die Beigeladenen sowie die kantonale Aufsichtsbehörde. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtspräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Daniel Hofmann versandt am: 24.08.18 Seite 10