Seite 6 1 die Eigenschaft als Selbstbewirtschafter nicht abgesprochen werden, hätte doch ansonsten das landwirtschaftliche Grundstück Nr. 0001 nicht in die A2___ AG eingebracht werden können. Zudem sei beabsichtigt, die nicht kommerzielle Tierhaltung an seine Enkelin D___ zu übertragen, sobald der Beschwerdeführer 1 nicht mehr in der Lage sei, die Pferde selbst zu versorgen. Die Enkelin sei mit einer solchen Übernahme einverstanden und könne diese jederzeit übernehmen.