Die verpachteten Flächen lägen näher am Wohnort als das zu erwerbende Grundstück. Die Selbstbewirtschaftung auf einem Grundstück, welches rund 2.1 km von der Stallung entfernt liege und eine Fläche von 0.36 m aufweise, sei mit einer Hobbytierhaltung von drei Pferden langfristig nicht gegeben und auch nicht nötig. Zumal der Gesuchsteller in einer kürzeren Distanz über landwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum verfüge.