Seite 5 der Nähe über solche Gebäude (HOFER, a.a.O., N. 30a zu Art. 9 BGBB). Das vorgerückte Alter kann der Eignung im Weg stehen, wobei jedoch auch das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) zu berücksichtigen ist (HOFER, a.a.O., N. 39 zu Art. 9 BGBB). Gemäss herrschender Lehre und bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann zudem die Nachkommenschaft ein Kriterium für die Beurteilung der Eignung zur Selbstbewirtschaftung darstellen.