Insgesamt erhielt der rheumatologische Gutachter bei seinen eigenen Untersuchungen den Eindruck, dass sich die Einschätzung des behandelnden Rheumatologen im Wesentlichen an die beklagten Beschwerden der Explorandin anlehne und nicht an die an sich klaren pathoanatomischen Befunde. Bei Berücksichtigung der aktuellen Laborergebnisse, der festgestellten Normalisierung der Muskelenzyme und aufgrund dessen, dass sich der allgemeine Körperzustand der Beschwerdeführerin seit vielen Jahren nicht verändert habe, liegen gemäss dem rheumatologischen Gutachter keine klinischen Hinweise für