Im aktuelleren ABI-Gutachten vom 20. November 2017 nahm der psychiatrische Gutachter Dr. D___ eingehend Stellung zu den früheren Arztberichten (IV-act. 87, S. 16 f.) und erklärte, die Selbsteinschätzung der Beschwerdeführerin, gar nicht mehr arbeiten zu können, sei mit objektiv erhebbaren psychiatrischen Befunden nicht begründbar, ebensowenig wie die der Beschwerdeführerin von Dr. C___ attestierte 100%-ige Langzeitarbeitslosigkeit.