Schon im MEDAS-Gutachten vom 29. Oktober 2010 (IV-act. 21) wurde diese Diagnose des langjährig behandelnden Psychiaters allerdings nicht bestätigt, sondern im psychiatrischen Teilgutachten der MEDAS wurde dazu ausdrücklich festgehalten (vgl. IV-act. 21, S. 50 f.): „Zur Beurteilung des behandelnden Psychiaters ... ist zu sagen, dass diese Diagnosen anhand der aktuellen Untersuchungsbefunde so nicht nachvollziehbar sind. Für eine schwere depressive Symptomatik fanden sich eindeutig keine ausreichenden Hinweise. Auch für eine mittelschwere depressive Symptomatik waren die vorliegenden depressiven Symptome aktuell nicht ausreichend.