2.4 Die Vorinstanz hat der Invaliditätsgrad-Berechnung in der angefochtenen Verfügung ein Valideneinkommen im Betrag von Fr. 52‘894.-- zugrunde gelegt, was dem bereits im früheren Verfahren O3V 11 17 (vom Bundesgericht im Verfahren 8C_256/2012 bestätigten) angenommenen Valideneinkommen, angepasst durch eine Indexierung per 2015, entspricht.