Hierauf legte die Vorinstanz das aktualisierte medizinische Dossier zunächst dem Regionalärztlichen Dienst (RAD) zur Beurteilung vor, worauf Dr. B___ im Bericht vom 21. September 2016 (IV-act. 54) festhielt, gestützt auf die neue Diagnose einer Dermatomyositis sei eine Veränderung des Gesundheitszustands mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit glaubhaft nachgewiesen. Bei derzeit instabilem Gesundheitszustand seien für eine vertiefte Beurteilung allerdings noch weitere Unterlagen nötig.