a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der IV-Stelle vom 13. Juni 2018 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Von einer Rentenaufhebung sei abzusehen und der Beschwerdeführerin sei - ab wann rechtens - eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Evtl. seien der Beschwerdeführerin die bisherigen Leistungen weiterhin zu erbringen. 4. Evtl. seien weitere medizinische Abklärungen nach Massgabe der Ausführungen der Beschwerdeführerin durchzuführen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt