Seite 8 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A___ wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1'200.-- auferlegt, unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.