E___, FMH Allgemeine Innere Medizin, St. Gallen und Dr. med. F___, Facharzt Neurologie FMH, St. Gallen, Auskünfte eingeholt wurden. Zudem stützt sich das Gutachten auch auf die Austrittsberichte des Spitals Heiden vom 27. Januar 2016 und der Reha-Klinik Valens vom 11. März 2016, woraus bereits hervorgeht, dass die Fahreignung des Beschwerdeführers nicht gegeben ist. Auch wenn der Auffahrunfall vom Juni 2017 alleine nicht ausschlaggebend ist, bildet dieser ein weiteres Indiz für die fehlende Fahreignung des Beschwerdeführers.