Er habe beim Autofahren noch nie eine Blockade oder ein plötzliches Einfrieren von Bewegungen gehabt, was er beweisen wolle. Die Aussage der Polizei, er habe einen schlechten gesundheitlichen Eindruck gemacht, sei nicht zutreffend. Diese habe seine Fahrweise nicht beurteilen können, da sie ein ganzes Stück vor ihm zu Posten gefahren sei. Die Polizei habe einfach Gründe gesucht, um ihm den Fahrausweis abzunehmen. Die Seiten 3-6 des Gutachtens zeigten, dass Verbesserungen möglich seien. Im Gutachten werde nur von Gangstörungen und Stürzen berichtet. Beim Sitzen habe er nie Störungen. Der Bericht der Fahrschule D___ sei nicht zutreffend: