3.2 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass sein Gesundheitszustand vollkommen in Ordnung sei. Alle seine Mitfahrer würden ihm gutes und korrektes Fahrverhalten bescheinigen. Keiner der Gutachter habe ihn bisher je Auto fahren sehen. Stattdessen seien nur Computerspiele gemacht worden. Er habe keine Probleme beim Sitzen, nur beim Gehen. Der Auffahrunfall sei von ihm und seinen vier Mitfahrern nicht bemerkt worden. Auf seine Hinweise, dass die Abstandsmasse nicht stimmten und die Zeugenaussagen seiner Mitfahrer sei nicht eingegangen worden. Im Gegensatz zur Aussage des Polizisten habe er keine Mühe zu parkieren.