Beim Beschwerdeführer bestünden weitere relevante gesundheitliche Probleme, u.a. ein mittelschweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom. Bei der im Januar 2016 stattgefundenen Hospitalisation sei von einer multifaktoriellen Anstrengungsdyspnoe sowie starker Müdigkeit und allgemein verminderter Leistungsfähigkeit berichtet worden. Die im April 2016 durchgeführte Fahrprobe habe ergeben, dass der Beschwerdeführer laut Fahrlehrer aufgrund seiner gefährlichen Fahrweise kein Fahrzeug mehr lenken sollte.