G. Mit Schreiben vom 27. Oktober und 31. Oktober 2017 teilten das Strassenverkehrsamt und das Departement Inneres und Sicherheit mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichteten. H. Mit Entscheid vom 8. November 2017 wies der Einzelrichter des Obergerichts das Gesuch des Beschwerdeführers um Erlass einer vorsorglichen Massnahme (Wiederaushändigung des Führerausweises) ab. I. Am 26. April 2018 fand in Trogen die vom Beschwerdeführer beantragte mündliche Verhandlung statt. Diesbezüglich kann auf das Protokoll vom 26. April 2018 verwiesen werden.