B. Dagegen liess A___, vertreten durch Rechtsanwältin C___, mit Eingabe vom 8. September 2014 Rekurs an das damalige Departement Inneres und Kultur (heute: Departement Gesundheit und Soziales) erheben u.a. mit dem Antrag, ihr unter Anrechnung des bereits geleisteten Unterstützungsbeitrags von Fr. 7‘580.-- den Betrag von total Fr. 11‘932.50 für die Umzugskosten zuzusprechen.