A. Am 29. Oktober 2013 erliessen die Sozialen Dienste B___ eine Verfügung, mit welcher sie den Antrag von A___ auf Übernahme der Reinigungskosten abwiesen. Für die Umzugskosten sprachen sie Fr. 3‘000.-- gut. Gegen diesen Entscheid erhob A___ mit Eingabe vom 25. November 2013 Rekurs an den Gemeinderat B___, welcher diesen mit Beschluss vom 12. August 2014 abschrieb, soweit er darauf eintrat.