2.4 Die Gesuchstellerin bestreitet im Schreiben vom 12. Januar 2018, dass der Gesuchsgegner zum Zeitpunkt des Fürsorglichen Freiheitsentzugs nicht mit Dr. D___ gesprochen habe und verweist diesbezüglich auf einen Auszug aus der Krankengeschichte A___ vom 18. November 2011 des Psychiatrischen Zentrums Appenzell Ausserrhoden.