Seite 5 bereits bewilligt, aber noch kein Anwalt eingesetzt worden sei. Er bestreite zudem, sich gegenüber der Gesuchstellerin im Jahr 2011 in der behaupteten Art und Weise geäussert und dem Arzt Anweisungen erteilt zu haben. Nach seiner Erinnerung habe er vor der FFE- Anhörung weder beruflich noch privat mit der Gesuchstellerin zu tun und keinerlei Vorkenntnisse über ihre persönlichen Verhältnisse gehabt. Bei FFE-Anhörungen würden nur ganz selten Kontakte zu Ärzten des PZA stattfinden. Wenn es im Psychiatrischen Zentrum (PZA) zu Begegnungen komme, sei dies Zufall.