Im dem Ausstandsbegehren beiliegenden Schreiben vom 17. August 2017 schildert sie zudem eine Begegnung mit dem Gesuchsgegner anlässlich eines Fürsorglichen Freiheitsentzugs im Jahr 2011, wo dieser erklärt habe, „dass ganz Appenzell um ihre Familie wisse und sie alle Behörden beschäftige. Keiner habe mehr Lust, sich um sie zu kümmern“. Anschliessend habe der Gesuchsgegner strikte Anweisung an den Chefarzt Dr. D___ gegeben, „sie keinesfalls ohne Verschreibung und Verabreichung von Psychopharmaka zu entlassen“. Von diesem Arzt habe sie im Weiteren erfahren, dass die Behörden bereits ihre Entmündigung planten.