D. Mit Verfügung vom 28. November 2017 wurde den Parteien angezeigt, dass die Akten des Verfahrens ERV 2011 66 betreffend fürsorglicher Freiheitsentzug der Gesuchstellerin in die Akten des vorliegenden Verfahrens aufgenommen würden. Nach der Akteneinsicht liess Seite 2 sich die Gesuchstellerin mit Schreiben vom 12. Januar 2018 vernehmen, worin sie an ihrem Ausstandsbegehren festhielt.