B. Nach erfolgter Akteneinsicht reichte A___ (im Folgenden: Gesuchstellerin) mit Eingabe vom 18. August 2017 beim Obergericht das eingangs erwähnte Ausstandsbegehren gegen W. Kobler ein. C. Mit Schreiben vom 24. August 2017 liess sich W. Kobler (im Folgenden: Gesuchsgegner) zum Ausstandsbegehren mit dem eingangs erwähnten Rechtsbegehren vernehmen. Mit Schreiben vom 2. November 2017 nahm der Gesuchsgegner nachträglich zum Schreiben der Gesuchstellerin vom 17. August 2017 Stellung, welches Beilage des Ausstandsbegehrens bildet. Dazu liess sich die Gesuchstellerin mit Schreiben vom 17. November 2017 vernehmen.