Seite 8 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A___ wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Schweiz bis zum 31. August 2018 zu verlassen. 3. Dem Beschwerdeführer wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1'500.-- auferlegt, unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 1000.-- 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.