Seite 2 C. Gegen diese Verfügung liess A___, vertreten durch RA AA___, mit Eingabe vom 10. April 2017 beim Departement Inneres und Sicherheit Rekurs erheben u.a. mit dem Antrag, die Verfügung sei aufzuheben. Mit Entscheid vom 6. Juli 2017 wies das Departement Inneres und Sicherheit den Rekurs ab. Begründet wurde der Entscheid im Wesentlichen damit, dass die Aufenthaltsbewilligung von B___ erloschen sei und der Rekurrent nicht mehr über ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfüge.