B. Nachdem das Ehepaar bei einer Polizeikontrolle nicht an dieser Adresse angetroffen worden war, stellte das Amt für Inneres mit Verfügung vom 17. März 2017 fest, dass die Aufenthaltsbewilligung von B___ erloschen sei. Mit separater Verfügung vom 17. März 2017 widerrief es zudem nach vorgängiger Gewährung des rechtlichen Gehörs die Aufenthaltsbewilligung von A___. Gleichzeitig verfügte es, dass dieser die Schweiz bis spätestens 30. April 2017 zu verlassen habe. Begründet wurde die Verfügung im Wesentlichen damit, dass A___ die gemeinsame Wohnadresse in D